Mit der Luftsportgemeinschaft Hanns Klemm haben Sie die Möglichkeit, eine Lizenz für Motorflugzeuge (PPL-A oder LAPL-A) zu erwerben. Mit der PPL-A Lizenz dürfen einmotorige Flugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung geflogen werden. Auch Flüge ins Ausland sowie in kontrollierten Lufträumen sind erlaubt. Die LAPL-A Lizenz gilt für Flüge auf Flugzeugen bis zu 2000 kg Abfluggewicht und für Flüge innerhalb der EU-Länder, die EU-FCL eingeführt haben. Auf Basis der LAPL-A Lizenz kann keine Instrumentenberechtigung und keine Lehrberechtigung erworben werden. Eine Erweiterung von LAPL-A auf PPL-A EU-FCL ist jedoch möglich.
Die Ausbildung erfolgt ganzjährig auf einer vereinseigenen Maschine mit ehrenamtlichen Fluglehrern aus dem Verein. In der Regel dauert die Ausbildung ein bis zwei Jahre und beinhaltet eine theoretische und eine abschließende praktische Prüfung.
Voraussetzungen für eine Ausbildung
Mindestalter:
- Mindestalter für Ausbildungsbeginn 16 Jahre
- Lizenzerteilung ab 17 Jahren (das ist vor dem Führerschein!)
Unterlagen/Urkunden/Zeugnisse:
- ärztliches Tauglichkeitszeugnis eines Fliegerarztes (Tauglichkeitsklasse 2)
- polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Nachweis "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Passbild
Praxis:
- PPL-A: mind. 45 Flugstunden, davon 10 im Alleinflug
- LAPL-A: mind. 30 Flugstunden, davon 6 im Alleinflug
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Theorie:
Theorieausbildung ca. 100h (PPL-A), ca. 80 h (LAPL-A) mit abschließender Prüfung in den Fächern:- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Technik
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen (human factors)
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis: Deutsch ( BZF II) und/oder Englisch (BZF I)
Prüfungen:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Vergleich: PPL-A <-> LAPL-A